Erste erfolgreiche Typprüfung für halmgutartige Brennstoffe in Deutschland
Miscanthus, Stroh, Getreideausputz und ähnliche Biomassen sind in Deutschland als halmgutartige Brennstoffe klassifiziert und fallen damit in den Geltungsbereich der 1. BImSchV, wenn sie in Heizanlagen mit einer Wärmeleistung von < 100 kW eingesetzt werden sollen (1. BImSchV, §3 Abs.1 Nr.8).
Halmgutartige Biomassen dürfen genehmigungsrechtlich nur verbrannt werden, wenn zuvor die Einhaltung von strengen Emissonsgrenzwerten und das Erreichen bestimmter Leistungswerte im Rahmen einer Heizkessel-Typprüfung offiziell nachgewiesen werden kann.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) und dessen wissenschaftlicher Begleitung, hat A.P. Bioenergietechnik GmbH hat als erster und bisher einziger Hersteller in Deutschland die erforderliche Typprüfung erfolgreich bestanden und ist somit in der Lage Miscanthus sowie eine Vielzahl weiterer halmgutartiger Festbrennstoffe in den ÖKOTHERM®- Compactanlagen zu verwerten.
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